Transparente Bedingungen für Ihre Uhrenreparatur
12 Monate Garantie auf durchgeführte Arbeiten
Ich gewähre auf alle von mir durchgeführten Reparatur- und Servicearbeiten eine freiwillige Garantie von 12 Monaten ab Rückgabe der Uhr.
Die Garantie umfasst ausschliesslich Mängel, die direkt auf meine Arbeit zurückzuführen sind, sowie von mir eingebaute Ersatzteile.
Ihre Uhr läuft nicht richtig? Melden Sie sich – egal ob die Garantie noch aktiv ist oder nicht.
Sie müssen nicht selbst beurteilen, woran es liegt. Das ist mein Job. Ich schaue mir jeden Fall an, finde die Ursache und schlage Ihnen eine faire Lösung vor.
Mechanische Uhren sind komplex. Manchmal liegt es an der Arbeit, manchmal am Alter der Uhr, manchmal am Umgang. Das klären wir gemeinsam – ohne Vorwürfe, ohne Kleingedrucktes.
Ich bin Uhrmacher und Problemlöser. Nicht Garantie-Verwalter.
Uhrmacherei ist Vertrauenssache. Und Vertrauen bedeutet: Sie können sich immer melden.
Sollte nach der Reparatur ein Problem auftreten – melden Sie sich einfach:
Kontaktieren Sie mich – beschreiben Sie kurz das Problem
Senden Sie mir die Uhr zu oder bringen Sie sie vorbei
Ich prüfe die Uhr und finde eine Lösung
Innerhalb der 12-monatigen Garantiefrist ist die Behebung von Mängeln an meiner Arbeit kostenfrei. Aber auch danach: Melden Sie sich. Gemeinsam finden wir eine faire Lösung.
Wasserdichtigkeit kann bei Vintage- und älteren Uhren grundsätzlich nicht garantiert werden.
Auch nach einem Dichtungswechsel und erfolgreicher Dichtigkeitsprüfung übernehme ich keine Haftung für Wasserschäden. Die Verantwortung für den Kontakt mit Wasser liegt beim Kunden.
💡 Empfehlung: Behandeln Sie Ihre Vintage-Uhr stets als nicht wasserdicht.
Ich repariere Uhren – teilweise Jahrzehnte alt – und kann nur für meine eigene Arbeit einstehen, nicht für den Gesamtzustand eines historischen Zeitmessers.
Eine umfassende Revision verbessert die Funktion und Langlebigkeit erheblich, ersetzt aber keine Neuware. Jede Uhr hat ihre Geschichte und ihre Eigenheiten.
Diese freiwillige Garantieregelung ersetzt die gesetzliche Gewährleistung gemäss Obligationenrecht (OR). Stand: Januar 2025
Anfrage stellen
Unverbindliche Anfrage stellen