Atelier Hellmüller

    AGB

    Stand: 12. September 2026

    Aufbau

    Elf nummerierte Abschnitte, je Abschnitt ein Gegenstand. Die Zeile unter jeder Überschrift nennt nur, worum es geht; massgebend ist der Text des Abschnitts.

    1.Geltungsbereich

    → Für welche Aufträge diese Bedingungen gelten

    Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an Atelier Hellmüller, Inhaber Conner Valentin Hellmüller, Einzelunternehmen, 8193 Eglisau: Uhrenreparatur, Revision, Restauration, Sonderanfertigungen und Zusatzarbeiten.

    Abweichende Abreden gelten nur, soweit sie schriftlich bestätigt sind.

    2.Leistungen

    → Was Gegenstand eines Auftrags sein kann

    Service und Revision: Revision und Wartung mechanischer Uhren und Quarzuhren.

    Restauration: Aufarbeitung und Instandsetzung historischer und defekter Uhren.

    Sonderanfertigungen: Einzelstücke und Sonderteile nach Vereinbarung.

    Zusatzleistungen: Gehäuseaufarbeitung, Gravuren und Spezialarbeiten. Solche Arbeiten können an Dritte vergeben werden.

    Umfang und Preis werden je Auftrag vereinbart. Ein Auftrag kommt mit der Annahme der Offerte zustande.

    3.Offerten und Kostenvorschläge

    → Ersteinschätzung, Offerte, Gültigkeit

    Die Ersteinschätzung anhand von Fotos und Beschreibung ist unverbindlich und nennt eine Spanne. Sie ersetzt keine Prüfung der Uhr.

    Die verbindliche Offerte folgt nach Prüfung der eingesandten oder übergebenen Uhr. Zeigt sich während der Arbeit ein Mehraufwand, wird dieser vor der Ausführung mitgeteilt und bedarf der Zustimmung.

    Offerten sind 30 Tage gültig.

    4.Preise und Zahlung

    → Währung, Zahlungsfrist, Mahnwesen, Retention

    Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Ersatzteile und Zusatzarbeiten werden gesondert ausgewiesen.

    Verbaut werden Originalteile, soweit sie für das Kaliber erhältlich sind. Andernfalls werden gleichwertige Ersatzteile oder Anfertigungen verwendet; in diesem Fall wird dies vor dem Einbau mitgeteilt.

    Bei Sonderanfertigungen und umfangreichen Restaurationen kann eine Anzahlung vereinbart werden.

    Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos.

    Bleibt die Zahlung nach der ersten Mahnung aus, wird eine Nachfrist von 10 Tagen gesetzt. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 30.00 erhoben.

    Ab Ablauf der Zahlungsfrist läuft ein Verzugszins von 5 % pro Jahr auf dem offenen Betrag (Art. 104 OR).

    Für die Forderung aus einem Auftrag kann das übergebene Objekt nach Art. 895 ZGB zurückbehalten werden, bis die Forderung beglichen ist. Vorbehalten bleibt die Betreibung.

    5.Übergabe, Abholservice und Versand

    → Wo übergeben wird, was der Kurier kostet, wer das Transportrisiko trägt

    Persönliche Übergabe im Einzugsgebiet: Eine persönliche Übergabe nach Vereinbarung ist in folgendem Gebiet möglich:

    • Zürcher Unterland (Hauptgebiet): Eglisau und Umgebung
    • Kanton Zürich: Zürich, Küsnacht (ZH)
    • Luzern – Abgabestelle: Hertensteinstrasse 51, 6004 Luzern (Regus, Reception – bitte vorab anrufen)

    Abholung und Lieferung (Kurier): Abholung und Lieferung durch den Kurier sind kostenpflichtig und schweizweit möglich. Abgerechnet wird nach Fahrzeit und Strecke; der Tarif und ein unverbindlicher Schätzer stehen unter /kurier-service. Der Betrag wird vor der Fahrt mitgeteilt und bedarf der Zustimmung. Es gibt keine Freigrenze.

    Postversand: Ausserhalb des Einzugsgebiets erfolgt der Versand nach Absprache. Die Rücksendung erfolgt versichert.

    Beim Versand durch den Kunden trägt der Kunde das Transportrisiko bis zum Eingang im Atelier. Für die Rücksendung trägt Atelier Hellmüller das Risiko bis zur Ablieferung. Beanstandungen sind nach Erhalt unverzüglich zu melden.

    6.Garantie

    → Freiwillige Garantie von 12 Monaten neben der gesetzlichen Gewährleistung

    Auf die ausgeführten Arbeiten gewähre ich eine freiwillige Garantie von 12 Monaten ab Rückgabe der Uhr. Sie tritt neben die gesetzlichen Rechte aus Art. 367 ff. OR und schränkt diese nicht ein.

    Die Garantie erfasst Mängel an der ausgeführten Arbeit und an den dabei eingebauten Ersatzteilen.

    Kulanz: Ausserhalb der Garantie besteht kein Anspruch auf Nachbesserung. Ob im Einzelfall eine Kulanzlösung möglich ist, entscheide ich nach Prüfung.

    → Vollständige Garantiebedingungen

    7.Haftung

    → Umfang und Grenzen der Haftung

    Für Schäden an der übergebenen Uhr, die bei der Arbeit verursacht werden, wird bis zur Höhe des Auftragswerts gehaftet.

    Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird nach Art. 100 Abs. 1 OR unbeschränkt gehaftet; ein Ausschluss dafür ist nichtig.

    Keine Haftung besteht für Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs, namentlich Naturereignisse und Verlust oder Diebstahl beim Transport durch Dritte.

    Wer eine Uhr von aussergewöhnlichem Wert übergibt, teilt dies bei der Auftragserteilung mit, damit der Versicherungsschutz geprüft werden kann.

    8.Mitwirkung des Kunden

    → Angaben, die für die Ausführung gebraucht werden

    Der Kunde nennt Marke, Modell, Referenz- und Seriennummer, soweit bekannt, sowie frühere Eingriffe und bekannte Mängel.

    Bei Sonderanfertigungen sind die gewünschten Vorgaben vor Beginn der Arbeit schriftlich festzuhalten.

    Mängel sind nach Erhalt der Uhr unverzüglich zu melden.

    9.Nicht abgeholte Uhren

    → Aufbewahrung und Verwertung nach Fristablauf

    Die übergebene Uhr bleibt Eigentum des Kunden. Ein Eigentumsvorbehalt daran besteht nicht; zur Sicherung der Forderung dient allein das Retentionsrecht nach Abschnitt 4.

    Wird eine fertiggestellte Uhr trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht abgeholt, kann sie nach den Regeln über das Retentionsrecht (Art. 898 ZGB) verwertet werden. Ein Überschuss steht dem Kunden zu.

    10.Datenschutz

    → Zweck der Bearbeitung von Personendaten

    Personendaten werden zur Abwicklung des Auftrags, zur Rechnungsstellung und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten bearbeitet. Einzelheiten und die Rechte der betroffenen Person stehen in der Datenschutzerklärung.

    11.Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    → Schweizer Recht, Gerichtsstand Eglisau

    Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Eglisau. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden Gerichtsstände nach Art. 32 ZPO vorbehalten.

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